Dr. Lasse Pütz als Sachverständiger bei Anhörung im Deutschen Bundestag

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages hat Dr. Lasse Pütz als Experten zu aktienrechtlichen Fragen eingeladen. Der Ausschuss befasst sich am 2. März 2020 mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des § 148 AktG (BT-Drucksache 19/8233). Der vorliegende Entwurf sieht eine Abänderung des § 148 AktG vor, die es Aktionären erleichtern soll, Haftungsklagen im Namen der Gesellschaft gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zu erheben. Kern des Gesetzentwurfs ist die Auslobung einer „Fangprämie“ in Höhe von 5 % der Haftsumme. Lasse Pütz kommt zu dem Ergebnis, dass es aktuell keiner Novellierung des § 148 AktG bedarf. Im Gegenteil, einer ausschließlichen Novellierung des § 148 AktG könnte das derzeitige System der Corporate Governance dahingehend verschieben, dass sog. räuberischen Aktionären wieder eine größere Bedeutung zukommt und aktivistischen Aktionäre gestärkt werden. Eine „Fangprämie“ ist abzulehnen.

Hier können Sie die schriftliche Stellungnahme von Dr. Lasse Pütz abrufen

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