Bundesrat fordert das Aus für Fitness-Tracker

Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit Entschließung vom 29. November 2019 dazu aufgefordert, die automatisierte Erhebung von Daten zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung, wie sie durch sogenannte Fitness-Tracker erfolgt, zu unterbinden.

Ausgangssituation:

Immer mehr Krankenversicherer bieten vergünstigte Tarife oder Bonusleistungen an, wenn Verbraucher Ihre Gesundheitsdaten (z.B. Bewegungs- oder Vitaldaten) durch digitale Hilfsmittel wie Fitness-Tracker an sie übermitteln. Die Versicherer nutzen diese Daten, um Rückschlüsse auf das zu versichernde Risiko ihres Mitglieds ziehen zu können. Bewegt sich ein Mitglied beispielsweise besonders viel – so die Argumentation – schwindet auch das Risiko an bestimmten Leiden zu erkranken. Die Versicherungen belohnen dies mit günstigeren Konditionen.

Forderung des Bundesrats:

Auch der Bundesrat stellt diese Vorteile von Fitness-Trackern und Co. nicht generell in Abrede. Diese ermöglichten enorme Chancen, dass Leben der Bürger zu verbessern, beispielsweise indem Bürger eigenständig medizinische Parameter, wie ihren Blutzuckerspiegel, beobachten können. Allerdings – so der Bundesrat – dürfe auch nicht aus dem Blick verloren werden, dass es sich hierbei um besonders sensible Daten handelt, welche detaillierte Rückschlüsse über einzelne Personen ermöglichten und dadurch die Erstellung umfassender individueller Gesundheitsprofile begünstigten. Es bestünde zudem das Risiko, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherungsnehmer mit „guten Risiken“ etablieren. Andere Versicherte, die nicht zum Fitness-Tracking bereits seien, erhielten dann voraussichtlich zukünftig schlechtere Tarife, würden also abgestraft werden. Dies sei mit dem Grundprinzip der Krankenversicherung nicht vereinbar, denn diese sollten grundsätzlich die Lebensrisiken langfristig durch einen Austausch im Versichertenkollektiv ausgleichen. Eine weitere Gefahr bestünde darin, dass die so erhobenen Gesundheitsdaten kommerzialisiert würden.

Der Bundesrat fordert daher von der Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den notwendigen rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden, um so den individuellen Schutz der Versicherten zu gewährleisten. Ausdrücklich fordert der Bundesrat von der Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die laufende automatisierte Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig erklärt wird und dies unabhängig davon, ob sie mit Einwilligung der versicherten Person erfolgt oder nicht.

Auswirkungen auf die Praxis:

Sollte sich der Bundesrat mit seiner Forderung durchsetzen, würde dies das Aus für Fitness-Tracker und Co. bedeuten. Denn die Länderkammer hat in ihrer Entschließung deutlich gemacht, dass selbst eine Einwilligung der Versicherten nichts an der Unzulässigkeit einer solchen Praxis ändern würde. Wie Bundesregierung und Bundestag sich zu dieser Fragestellung positionieren werden, kann noch nicht abgesehen werden. Vor dem Hintergrund der Regelungen in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), welche die Erhebung personenbezogener Daten bei einer Einwilligung des Betroffenen grundsätzlich für zulässig erachtet, sind jedoch Zweifel angebracht, ob das Vorhaben des Bundesrat realisiert werden wird.

Autor

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz