Bes­sere Begrün­dung für Extra-Mil­lionen not­wendig

Die Erhöhung der Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2018 ist verfassungswidrig. Auch künftige Vorhaben muss der Gesetzgeber bereits im Gesetzgebungsverfahrenbesser begründen. Legal Tribune Online vom 24. Janaur 2023.

Autor:
Dr. Sebastian Roßner, M.A.

Autor

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht