Wer als Syndikusrechtsanwalt in Elternzeit geht, lange krank ist oder seinen Urlaub nimmt, verliert nicht seine Zulassung, entschied der BGH. Er kann diese in dieser Zeit sogar beantragen und erhalten, erklärt Martin W. Huff. Lesen Sie dazu mehr auf Legal Tribune Online, 15.04.2019!
Autor:
Martin W. Huff