Die Kraft guten Designs

„Vor Jahren herrschte Preiswettbewerb, dann Qualitätswettbewerb, und heute ist Design das entscheidende Wettbewerbskriterium. Wir leben in einem Gestaltungswettbewerb“

~ Robert H. Hayes, Professor of Business Administration, Harvard Business School

iStock.com/runna10 – Gutes Design lohnt sich – nicht nur optisch.

Die Gestaltung eines Produkts ist mehr als bloße Ästhetik – sie ist Teil der Markenidentität und ein schützenswertes immaterielles Gut. Anlässlich des Weltdesigntags zeigen die Fachanwälte von LLR.: Wie lässt sich Produktdesign rechtlich absichern?

Um ein Design eintragen lassen und damit schützen zu können, muss sich seine Erscheinungsform auf bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses beziehen. Das können etwa Linien, Konturen, Farben, Form, Oberflächenstruktur und Werkstoffe sein – ebenso wie deren Bewegung, Zustandsänderung oder jede andere Art der Animation.

Damit zielt der Designschutz nicht auf technische Funktionalität, sondern ausschließlich auf das sichtbare Erscheinungsbild eines Produkts ab. Geschützt werden können unter anderem Möbel, Verpackungen, Kleidungsstücke, elektronische Geräte, Icons oder sogar Schriftarten.

Nicht jedes Design genießt auch Urheberrechtsschutz

Während das Urheberrecht eine persönliche geistige Schöpfung voraussetzt und mit dem Schöpfungsakt entsteht, setzt der Designschutz eine behördliche Anmeldung sowie eine Eintragung voraus. Die Schutzvoraussetzungen sind dabei unterschiedlich: Für das eingetragene Design genügt es, wenn das Erzeugnis neu ist und Eigenart aufweist – eine deutlich niedrigere Anforderung als beim Urheberrecht.

Auch die Schutzdauer unterscheidet sich erheblich: Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ein eingetragenes Design bietet dagegen maximal 25 Jahre Schutz – in der Praxis oft ausreichend, vor allem im schnelllebigen Konsumgüterbereich.

LLR. unterstützt Unternehmen international bei der Anmeldung von Designs, der Bekämpfung von Produktpiraterie und setzt die Designrechte vor Gericht und auf Messen durch.

Das Designrecht bietet einen effektiven, wirtschaftlich attraktiven Schutzmechanismus – und viele global bekannte Produkte profitieren davon. Von der Coca-Cola-Flasche über das Design des IPads bis hin zur ikonischen LEGO-Spielzeugfigur – der Schutz der äußeren Gestaltung ist längst ein integraler Bestandteil strategischer Markenführung.

Relevante Änderungen im Designschutz

Rechtlich besonders relevant ist die Reform des europäischen Designrechts: Der Rat der EU hat am 10. Oktober 2024 die finale Fassung der neuen Unionsgeschmacksmuster-Verordnung sowie der korrespondierenden Design-Richtlinie angenommen.

Ein zentrales Element der Reform ist die Öffnung des Designbegriffs für digitale und virtuelle Erscheinungsformen. Damit wird der Schutzrahmen auf moderne Gestaltungstechniken erweitert – etwa im Bereich von CAD-Modellen, VR-Inhalten, Gaming-Designs und 3D-Druck. Der Schutz digitaler Produktvisualisierungen wird damit ausdrücklich in den Geltungsbereich des Designrechts aufgenommen.

Zudem verdeutlicht die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Urheberrecht kein verlässliches Auffangrecht für Produktgestaltung darstellt. Am Beispiel der berühmten Birkenstock-Sandalen wurde entschieden, dass es an der urheberrechtlich erforderlichen Schöpfungshöhe fehlt.

Die aktuellen Entwicklungen machen eines deutlich: Unternehmen können sich nicht länger auf das Urheberrecht als „Plan B“ verlassen. Wer Gestaltung als wirtschaftlichen Wertfaktor begreift, muss frühzeitig auf einen klaren, konsequenten Designschutz setzen. Die neue Gesetzgebung bietet hierfür erweiterte Möglichkeiten – stellt jedoch zugleich höhere Anforderungen an die strategische Gestaltung eines Designportfolios.

Ein professionell eingetragenes Design schützt vor Nachahmung und schafft Klarheit im Wettbewerb.

Unsere Leistungen rund um den Designschutz

Als Full-Service-Kanzlei berät LLR. in allen Fragen des Designschutzes und Urheberrechts.

  • Anmeldung von Designs – Deutschland, EU und international.
  • Verteidigung gegen unberechtigte Inanspruchnahmen durch Dritte.
  • Durchsetzung von Designrechten vor Gericht und auf Messen – mit Unterstützung des Zolls und der Polizei

LLR. erzielt Erfolg gegen Produktpiraterie

Produktpiraterie stellt ein erhebliches Problem für Unternehmen dar, insbesondere auf Messen. Dort werden gefälschte Produkte regelmäßig erstmals präsentiert und LLR setzte für seine Mandanten auf der LIGHT + BUILDING 2024 – der Weltleitmesse für Licht und Gebäudetechnik – erfolgreich Schutzrechte durch.

Ihre Ansprechpartner in Fragen des Designschutzes und Urheberrechts

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Autoren

Fachanwalt für gewerblichen RechtsschutzFachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz