Per Kristian Stöcker studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg, Bonn und Köln. Während seines Studiums und Referendariats arbeitete er als Lektor für einen juristischen Fachverlag in Bonn und schloss dort ein Volontariat im Produktmanagement ab. Danach arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Patentabteilung eines internationalen Logistikkonzerns sowie in einer auf IT-Recht und den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei in Köln.
Seit 2015 ist Per Kristian Stöcker als Rechtsanwalt zugelassen und als externer Datenschutzbeauftragter TÜV-zertifiziert. Seit 2018 ist er zudem als Data Protection Officer beim European Centre on Privacy and Cybersecurity der Universität Maastricht zertifiziert. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Heilbronn für Datenschutz und Datensicherheit. Bevor er 2020 in das Kölner Büro von LLR eintrat, war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter in auf Datenschutz- und IT-Recht spezialisierten Wirtschaftskanzleien in Köln und Frankfurt tätig.
Branchenübergreifend berät Per Kristian Stöcker an der Schnittstelle von Recht und Technik – vor allem in Fragen des Datenschutzrechts, IT-Recht und kollektivem Arbeitsrecht. Zudem unterstützt er seine Mandanten auch bei IT-Projekten, Auditierungen und Zertifizierungsvorhaben – ISO-Standards oder TISAX – sowie im Krisenmanagement nach Datenpannen und Angriffen auf die IT-Infrastruktur. Neben der anwaltlichen Beratung und Vertretung übernimmt er die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten für Einzelunternehmen und Unternehmensgruppen und ist Geschäftsführer der LLR Data Security and Consulting GmbH.
Regelmäßig referiert Per Kristian Stöcker für verschiedene Einrichtungen auch zu Themen wie Whistleblowing, Regulierung Künstlicher Intelligenz und Geschäftsgeheimnisschutz.
Wenn Per Kristian Stöcker nicht arbeitet, verbringt er Zeit mit seiner Familie, streift mit dem Hund oder auf dem Mountainbike durch die Wälder oder trifft alte und neue Freunde.
2020 – IP/IT & Medien –
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16.7.2020 in seinem Urteil (Az.: C-311/18) den Beschluss über das EU-US-Privacy Shield, eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA, für ungültig erklärt. Die Richter begründen diese Entscheidung damit, dass bei der Übermittlung personenbezogenen Daten in die USA nach EU-Recht kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet werden könne. So haben insbesondere amerikanische Behörden weitreichende Befugnisse, um auf die übermittelten personenbezogenen Daten zuzugreifen, ohne dass Betroffene dagegen vorgehen könnten.
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Deutschland
Telefon: +49 221 55400-0
Telefax: +49 221 55400-190
Büro Brüssel
Rue Marie de Bourgogne 58
B–1000 Brüssel
Telefon: +32 2 2908977
Telefax: +32 2 2908979
Büro Helsinki
Mannersheimintie 8
FIN–00101 Helsinki
Telefon: +358 10 3208450
Telefax: +358 10 3208401