Echte Marke oder nur ein Statement? Das ist insbesondere bei Sprüchen und Aussagen umstritten. Kontrovers diskutiert wird hier seit jeher der Fall mit dem T-Shirt, das die Aufschrift „Zicke“ trägt: Wird „ZICKE“ dabei als Marke verstanden, oder nur als (nicht ganz ernst gemeinte) Anspielung auf den Träger / die Trägerin des T-Shirts?
Der Fall:
Greta Thunberg und andere Mitglieder ihrer Klimaschutzbewegung wollen derzeit „Fridays for Future“ als Marke schützen lassen. Der Schutz soll sich vor allem auf Merchandising-Artikel wie T-Shirts, Taschen, Büroartikel erstrecken. Angemeldet wurden mehrere Marken, sowohl in Deutschland (DE 3020192202957 und DE 3020192202922) als auch für die EU insgesamt (Unionsmarken 018147674 und 018171380).
Die Entscheidung:
Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte den Schutz verweigert. Grund hierfür ist wohl, dass das Amt „Fridays for Future“ nicht als Marke des Herstellers der Merchandisingartikel versteht, sondern bloß als eine Art Solidaritätsbekundung des Trägers bzw. Verwenders der Ware. Das EU-Markenamt („EUIPO“) hingegen hat „Fridays for Future“ als Marke akzeptiert, ohne dies näher zu begründen.
Keine Rolle bei diesen Entscheidungen hat gespielt, dass Greta Thunberg die Marke gar nicht selbst kommerziell nutzen will. Nach ihren Angaben soll damit nur der Missbrauch anderer verhindert werden. Allerdings wird sich dann in gut fünf Jahren die Frage stellen, ob Greta Thunberg dem für Marken geltenden Benutzungszwang ausreichend nachkommt, anderenfalls droht die Löschung.
Fazit:
Eine eingetragene Marke ist erst einmal ein starkes Schutzrecht. Häufig werden Marken angemeldet, um damit eigentlich etwas anders zu schützen als eine klassische Marke. Vorrangiger Zweck des Markenschutzes ist es, dass der Inhaber sich unter der Marke einen guten Ruf für seine Produkte aufbauen und diesen dann verteidigen kann. Ob die Marke im erforderlichen Umfang auch als solche erkannt wird, kann von vielen Umständen abhängen. Stünde bei dem angesprochenen T-Shirt statt ZICKE an gleicher Stelle das Wort BOSS, kämen sicher deutlich weniger Zweifel auf, ob es sich um eine Marke handelt.
Vor fünf Jahren, als sich unter „Fridays for Future“ noch kaum jemand etwas vorstellen konnte, hätte die Marke auch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt wohl bessere Chancen gehabt. Nicht nur hier zeigt sich, dass eine Schutzrechtsstrategie deutlich einfacher zu Beginn eines Projekts (und idealerweise noch vor dessen Bekanntwerden) zu entwickeln und durchzuführen ist, als später „hinterherzulaufen“.
LLR berät umfassend bei der strategischen Entwicklung, Anmeldung und Durchsetzung von Marken, Designs & Co.