Am 16. September haben sich die baden-württembergischen Landesverbände von Die Linken, Freie Wähler, ÖDP, DIE PARTEI und der Piratenpartei an den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gewandt. In einem Organstreitverfahren machen sie geltend, der Landtag habe die Voraussetzungen für eine Zulassung noch nicht im Landtag vertretener Parteien zur Landtagswahl im März 2021 nicht an die schwerwiegenden Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie angepasst und dadurch den politischen Wettbewerb zu Gunsten der im Landtag vertretenen Parteien verzerrt, was verfassungswidrig sei. Denn unverändert werden 10.500 Unterstützungsunterschriften für eine landesweite Wahlzulassung verlangt (je 150 Unterschriften in den 70 Wahlkreisen), obwohl Unterschriftensammlungen unter Corona-Bedingungen erheblich erschwert sind.
Die antragstellenden Parteien werden durch LLR in der Person unseres Kollegen Dr. Sebastian Roßner vertreten, dessen Arbeitsschwerpunkt unter anderem in dem Recht der Politik (Staatsorganisationsrecht, Parteien-, Parlaments- und Wahlrecht) liegt.