Immobilienrecht

Bei der Realisierung von Immobilienprojekten handelt es sich oftmals um einen komplexen Vorgang mit mannigfaltigen rechtlichen Implikationen. Von der Wahl der – auch unter steuerlichen Gesichtspunkten – richtigen Projektstruktur und der Gestaltung aller zur Umsetzung des Projekts erforderlichen Verträge über die Beschaffung des Baurechts, die Beauftragung der Planer und der bauausführenden Unternehmen bis hin zum Verkauf oder zur Vermietung gibt es in rechtlicher Hinsicht regelmäßig große Gestaltungs- und Optimierungsspielräume sowie erheblichen Steuerungsbedarf.

 

Für alle an der Entwicklung, dem Ver-/Ankauf oder der Nutzung einer Immobilie Beteiligten bieten wir speziell auf deren jeweilige Bedürfnisse zugeschnittene anwaltliche Leistungen an. Wir haben langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Vertragskonzepten, der umfassenden juristischen Begleitung von Projekten und Transaktionen aller Größenordnungen, der Durchführung der Legal Due Diligence sowie der gerichtlichen Vertretung rund um die Immobilie und das Bauen.

 

Zu unseren Mandanten gehören insbesondere Projetentwickler, institutionelle Investoren, Family Offices, Bauträger, Unternehmen der Bauwirtschaft, Architekten- und Ingenieurgesellschaften, Projektsteuerer, Vermieter und Mieter sowie die öffentliche Hand.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Als hoch spezialisierte Anwälte einer unabhängigen Partnerschaft können wir gewährleisten, dass jedes Mandat federführend von dem Partner mit der besten fachlichen Qualifikation betreut wird. Die Vielfalt der individuellen Kompetenzen und die konsequente Spezialisierung macht die Breite und Qualität der juristischen Beratung in einer so kompakten Wirtschaftskanzlei überhaupt erst möglich. Die Heterogenität der Leistungsträger ist ein Erfolgsrezept unserer Kanzlei.