Das staatliche Handeln der Öffentlichen Hand, die erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen wie auch die Gestaltung von Politik setzen neben dem präzisen Umgang mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften insbesondere ein lösungsorientiertes Vorgehen und eine zielführende Kommunikation zwischen den Beteiligten voraus.
LLR unterstützt staatliche Stellen, Unternehmen und Vereinigungen in nahezu allen Bereichen des Öffentlichen Rechts und des Vergaberechts. Die Schwerpunkte liegen dabei im
Im Öffentlichen Bau- und Planungsrecht beraten wir Städte und Gemeinden, Projektentwickler, Investoren und Bauherrn in den Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen, bei der Erstellung und Verhandlung städtebaurechtlicher Verträge sowie beim Einholen von Genehmigungen. Unsere Beratung erstreckt sich dabei auch auf das zugehörige Umweltrecht, wie insbesondere das Immissionsschutz-, Naturschutz-, Bodenschutz- und Wasserrecht. Zudem beraten wir auch im Fachplanungsrecht.
Im Vergaberecht beraten wir öffentliche Auftraggeber bei der Konzeption und Durchführung von europaweiten und nationalen Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (einschließlich IT-Leistungen). Dabei übernehmen wir auch die beihilfen- und fördermittelrechtliche Beratung. Zudem beraten wir die öffentliche Hand bei der Durchführung von Investorenwettbewerben (strukturierte Bieterverfahren / Konzeptvergaben). Außerdem unterstützen wir Bieter bei deren Teilnahme an Vergabeverfahren, etwa bei der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie der Formulierung von Bieterfragen und Verfahrensrügen. In Nachprüfungsverfahren vertreten wir Sie vor den Vergabekammern sowie in Beschwerdeverfahren vor den Oberlandesgerichten.
Wir beraten staatliche Stellen, Vereinigungen und Bürger in allen Fragen des Verfassungsrechts. Einer unserer besonderen Beratungsschwerpunkte liegt im Parteien-, Wahl- und Parlamentsrecht, in dem wir Parteien, Fraktionen und Staatsorgane und andere politische Akteure etwa in Fragen der Kompetenzabgrenzungen oder der Korrektheit von staatlichen oder innerparteilichen Wahlen oder in Fragen der Parteifinanzierung beraten.
Wir beraten Landkreise, Städte und Gemeinden, kommunale Unternehmen, Verbände, politische Gremien sowie Ratsfraktionen und -mitglieder in allen Fragen des Kommunal- und Kommunalverfassungsrechts.
Als hoch spezialisierte Anwälte einer unabhängigen Partnerschaft können wir gewährleisten, dass jedes Mandat federführend von dem Partner mit der besten fachlichen Qualifikation betreut wird. Die Vielfalt der individuellen Kompetenzen und die konsequente Spezialisierung macht die Breite und Qualität der juristischen Beratung in einer so kompakten Wirtschaftskanzlei überhaupt erst möglich. Die Heterogenität der Leistungsträger ist ein Erfolgsrezept unserer Kanzlei.
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