BOARD 2020, S. 22 ff. – Am 12.12.2019 wurden die Änderungen der sog. Mobilitätsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Änderungen betreffen auch Neuerungen bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung sowie die Einführung von Regelungen betreffend die grenzüberschreitende Umwandlung und Spaltung. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick, wie sich diese Neuerungen auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat auswirken.
Autor:
Dr. Lasse Pütz